Über die österreichischen Sammel- und Verwertungssysteme (SVS)

Die gemäß der Verpackungsverordnung 1996 und dem Abfallwirtschaftsgesetz eingerichteten und genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen (SVS) übernehmen gegen Entrichtung einer Gebühr die ansonsten die Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber von Verpackungen bzw. verpackten Waren treffenden Pflichten. In Österreich genehmigte SVS sind: ARA, AGR, Bonus, ELS, Interseroh, ERP und Reclay UFH.

Die österreichischen SVS stellen 0,5 % der eingenommenen Entpflichtungsentgelte für die Förderung von Abfallvermeidungsprojekten zur Verfügung. Die Abwicklung der Abfallvermeidungsförderung der SVS ist bei der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) angesiedelt.

Über die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS)

Die VKS Verpackungskoordinierungsstelle gemeinnützige Gesellschaft mbH – kurz VKS – ist für eine erfolgreiche Koordinierung der Aufgaben rund um getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen verantwortlich. Die VKS wurde als eine Gesellschaft des Bundes gegründet und liegt als Tochterunternehmen des Umweltbundesamtes (UBA) im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Notwendig geworden war die Gründung der VKS aufgrund der auf EU-Ebene festgeschriebenen Marktöffnung rund um die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen.